Kostenübersicht
Ich lege großen Wert darauf, die Kosten für psychotherapeutische Leistungen und Beratung klar und verständlich darzustellen.
So wissen Sie von Anfang an, welche finanziellen Aufwendungen auf Sie zukommen und können ohne Unsicherheit planen.
Die erste Sitzung dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der ausführlichen Klärung Ihres Anliegens. Gemeinsam besprechen wir, welche Behandlung oder Beratung für Sie am besten geeignet ist. Auch Fragen zur Abrechnung und Kostenübernahme können wir hier klären. Die Kosten für die erste Sprechstunde betragen pauschal 116 €.
Ich biete flexible Abrechnungen für Psychotherapie an, sowohl privat als auch über gesetzliche Krankenkassen in bestimmten Fällen.
Beratungen werden von den Krankenkassen nicht bezahlt und müssen selbst bezahlt werden.
Im Normalfall übernehmen private Kassen und Beihilfe die Kosten für psychotherapeutische Sprechstunden, Probesitzungen, Akuttherapie und Kurzzeittherapie, vorausgesetzt eine Heilbehandlung ist indiziert.
Bei einer Langzeitbehandlung wird i.d.R. die Erstellung eines individuellen Berichtes durch mich und die Bewilligung durch einen Gutachter notwendig. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Einige Kassen haben eine jährlich vorgegebene Stundenanzahl, die ohne Formalitäten bewilligt wird.
Bitte informieren Sie sich diesbezüglich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOÄ/GOP).
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapiesitzungen privat zu bezahlen. In diesem Fall erfolgt keine Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse und Sie sind auch völlig frei hinsichtlich der Anzahl und Häufigkeit der Therapiesitzungen.
Die Vergütung umfasst 134,06 Euro/Sitzung in Anlehnung an die aktuelle Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOÄ/GOP).
Für KassenpatientInnen wird es zunehmend schwieriger, einen Therapieplatz zu finden.
Das Kostenerstattungsverfahren (nach § 13 Abs. 3 SGB V) ermöglicht es gesetzlich Versicherten, eine Psychotherapie in einer Privatpraxis zu beginnen, wenn innerhalb einer zumutbaren Wartezeit kein Therapieplatz in einer Praxis für gesetzlich Versicherte gefunden werden kann. Dies erfordert nachweisbare Bemühungen Ihrerseits um einen Therapieplatz und eine formelle Antragstellung meinerseits.
Gerne berate ich Sie über diese Möglichkeit und den genaueren Ablauf in einem persönlichen Gespräch.